Kinderschutz

Paarberatung und Familienberatung sind oft Schnittstellen zu Kinderschutzthemen. Wir beraten online und vor Ort.
Erste Anlaufstelle für Kinderschutzfragen sind die örtlichen Jugendämter und die öffentlichen Fachstellen.

Wir arbeiten wissenschaftsbasiert, kennen unsere Grenzen und gehen individuell auf deine Bedürfnisse ein.

Wir beraten dich gerne zum Thema "Kinderschutz"
man and woman holding hands

Fragen und Antworten

Was ist eine Kinderschutzfachkraft?

Eine Kinderschutzfachkraft ist eine Person, die extra dafür ausgebildet ist, in Belangen, wo Kinder geschützt werden müssen, beratend zur Seite zu stehen. Denn Situationen, in denen das Kindeswohl gefährdet ist, sind oft heikel: Wie soll man intervenieren? Wen informieren? An wen sich wenden? Voreiliges Handeln kann unter Umständen zum Nachteil des Kindes werden. Für solche Situationen steht eine Kinderschutzfachkraft als unabhängige*r Ansprechpartner*in von außen zur Unterstützung begleitend bereit. Es ist die Aufgabe der Kinderschutzfachkraft, für einen qualifizierten und strukturierten Prozess der Gefährdungseinschätzung und der Entwicklung von Hilfe- und Schutzmaßnahmen zu sorgen. So können sich Fachkräfte (Berater*innen, Erzieher*innen, etc) an die Kinderschutzfachkraft wenden, um das weitere Vorgehen zu besprechen. 
Wenn Sie sich Sorgen um ein Kind machen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Kinderschutzfachkräfte in den Betreuungsorganisationen (Kita, etc) oder ans Jugendamt. Auch im Team von besser:lieben finden Sie Menschen, die in diesem Bereich gut ausgebildet sind. Schauen Sie nicht weg, wenn Sie sich hilflos fühlen, sondern suchen Sie sich Unterstützung, bitte.

Was versteht man unter Kinderschutz?

Kinderschutz ist ein Sammelbegriff für rechtliche Regelungen sowie für Maßnahmen von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen, die dem Schutz von Kindern vor Schäden und Beeinträchtigungen dienen sollen. In der Kinder- und Jugendhilfe und im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff auch in einer engeren Definition verstanden, im Sinne des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung.